Oberschöna ... Die l(i)ebenswerte Gemeinde in Mittelsachsen.
Oberschöna ist eine seit dem 1. Januar 1997 zusammengeschlossene Gemeinde in Mittelsachsen in Sachsen, bestehend aus fünf Dörfern und einer Eisenbahnsiedlung.
Hervorgegangen ist der Gemeindeverbund aus einem kommunalen landwirtschaftlichen Rat, beziehungsweise ab 1973, aus dem Gemeindeverwaltungsverband „An der Striegis”, dem neben Bräunsdorf, Kleinschirma, Langhennersdorf, Oberschöna und Wegefarth auch Kleinwaltersdorf angehörte.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Oberschöna, Kleinschirma, Wegefarth, Langhennersdorf, Bräunsdorf und Bahnhof Frankenstein,
aktuelle haben wir im gesamten Gemeindegebiet Vollsperrungen und halbseitige Sperrungen von Straßen, Umleitungen und Baumaßnahmen. Der Breitbandausbau in unserer Gemeinde hat begonnen.
Im Frühjahr 2022 haben wir mit dem Projektkoordinator und der eins energie in Sachsen eine Informationsver-anstaltung für unsere Einwohnerinnen und Einwohner im Rathaussaal der Gemeinde Oberschöna durchgeführt. Dort wurde das Projekt Breitbandausbau und die Dimension in Mittelsachsen vorgestellt.
Nachdem nun im Jahr 2022 und Anfang 2023 die Vorbereitungen soweit abgeschlossen werden konnten, geht es nun in die Bauphase. Dies erfordert von jeden von uns jede Menge Geduld. Wichtig ist ein möglichist reibungsloser Bauablauf. Die Baustellen "wandern" durch die Ortschaften. Einzelne Grundstücke sind in der Regel nur wenige Tage davon betroffen. Die Anwohner werden so früh wie möglich durch die Baufirmen informiert.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis!
Der Breitbandausbau stellt eine logistische Herausforderung dar, wird jedoch unser Gemeindegbiet in Sachen Kommunikation sehr viel attraktiver und zukünftsfähiger machen.
Rico Gerhardt Bürgermeister
Aktuelle Verkehrseinschränkungen Stand 29.09.2023
Zur Information
10. Sächs. Kostenverzeichnis am 01.10.2021 in Kraft getreten - neue Gebühren für Mahnung und Vollstreckung
Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Gemeindekasse eine Mahnung.
Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit zu geben, die Forderung zu begleichen.
Durch die Mahnung entstehen Kosten, wie z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge und Verzugszinsen. Die Mahngebühren werden gemäß 10. SächsKVZ erhoben. Die Gemeinde Oberschöna staffelt die Mahngebühren in folgenden Stufen, abhängig von der Höhe der offenen Hauptforderung:
Höhe Hauptforderung Mahngebühren
0,00 € – 50,00 € 5,00 €
50,01 € - 250,00 € 8,00 €
250,01 € - 500,00 € 10,00 €
500,01 € - 1.250,00 € 15,00 €
1.250,01 € - 2.000,00 € 20,00 €
ab 2.000,01 € 25,00 €
Säumniszuschläge werden gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis festgesetzt. Die Höhe beträgt 1 % der auf volle 50,00 € abgerundete rückständige Forderung. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB bei privatrechtlichen Forderungen erhoben.
Diese entstandenen Kosten sind mit der Hauptforderung zu begleichen.
Ein weiterführender Verzug führt zu zusätzlichen Kosten und weiteren Vollstreckungsmaßnahmen (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung ect.).
Hinweis an lokale Vereine und Firmen
Im Zuge der Erstellung unserer Website bitten wir alle Vereine und Firmen der Gemeinde dabei zu helfen diese Seite mit Inhalt und Informationen zu füllen. Momentan ist dies in der Art möglich, dass Sie gesammelte Inhalte und Bilder der Gemeindeverwaltung übergeben. Diese werden dann aufbereitet und entsprechend weitergeleitet.
Desweiteren ist vorgesehen für interessierte Vereine ein eigenes Redaktionskonto anzulegen. Damit ist es möglich alle betreffenden Inhalte eigenständig zu aktualisieren und zu verwalten.
Für weitere informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.