Ordnungsangelegenheiten
Feuerwerk / pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie 2
Für die Verwendung von Kleinfeuerwerkskörpern (Feuerwerkskörper der Kategorie 2) ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Für die Beantragung können Sie das folgende Formular verwenden.
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Feuerwerk in der Gemeinde Oberschöna vorliegen.
Ansprechpartner:
Frau Wolf
(037321) 88718
Gehölzschnitte, Baumfällungen beantragen
Für den Erhalt und den Schutz der Artenvielfalt sind in Sachsen Bäume und Gehölze geschützt. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Baum oder ein Gehölz fällen oder stark zurückschneiden möchten, müssen Sie hierüber die Gemeinde Oberschöna informieren und einen entsprechenden Antrag stellen.
Fällungen oder Rückschnitte sind grundsätzlich nur in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. zulässig. In Ausnahmefällen dürfen Fällungen oder Verschnitte in der Vegetationszeit vom 01.03. bis 30.09. durchgeführt werden. In diesem Fall muss zusätzlich zur Gemeinde stehts ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mittelsachsen gestellt werden.
Beachten Sie, dass es Bäume oder Gehölze gibt, die unter besonderem Schutz stehen (z.B. höhlenreiche Einzelbäume oder Obstbäume auf Streuobstwiesen, Bäume und Gehölze in Landschaftsschutzgebieten oder Biotopen, usw.). In diesen Fällen ist auch im Zeitraum vom 01.10. bis 28.02. eine Antrag zur Fällung/zum Rückschnitt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mittelsachsen erforderlich.
Bei Verstößen gegen Gehölzschnittverbote können Bußgelder verhängt werden. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie einen Baum oder ein Gehölz ohne behördliche Erlaubnis fällen, stark zurückschneiden oder dessen Standort verändern dürfen, können Sie sich beraten lassen.
Ansprechpartner:
Frau Päsler-Kaczorowski
(037321) 88711
Verkehrsrechtliche Anordnung
Die Gemeinde Oberschöna kann als Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken oder verbieten. Die Notwendigkeit besteht unter anderem bei Straßenbaumaßnahmen oder Arbeiten im Straßenraum, wie z.B. der Verlegung von Leitungen.
Bauunternehmen oder Privatpersonen müssen vor Beginn von Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, einen Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 StVO stellen.
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der geplanten Maßnahme in der Gemeinde Oberschöna vorliegen.
Für die Beantragung nutzen Sie das folgende Formular:
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO
Ansprechpartner:
Frau Päsler-Kaczorowski
(037321) 88711
Auskunft Kampfmittelbelastung
Vor Beginn von Schachtarbeiten kann es notwendig sein, das Baugelände auf Kampfmittelbelastung (Munition, Fliegerbomben, usw.) zu überprüfen. Diese Kampfmittelbelastungsprüfung erfolgt durch die Gemeinde Oberschöna nach entsprechender Antragsstellung.
Ein Antrag auf Auskunft zur Kampfmittelbelastung kann formlos schriftlich oder per Mail erflogen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Anschrift und Kontaktdaten des Antragssteller
Anschrift und Kontaktdaten des Bauherrn
Art des Bauvorhabens
Lage der Baustelle
Flurkarte (Maßstabe 1:1000)
voraussichtlicher Baubeginn
ordnungsgemäße Bevollmächtigung, wenn der Antragsteller nicht gleichzeitig Grundstückseigentümer ist
Ansprechpartner:
Kristin Lobin
(037321) 88719


