Finanzen
Die Kämmerei ist für die Finanzen der Gemeinde Oberschöna zuständig.
Hundesteuer
Formulare
Anpassung der Mahngebühren ab 01.01.2026
10. Sächs. Kostenverzeichnis am 01.10.2021 in Kraft getreten, zuletzt geändert am 26.03.2025 - neue Gebühren für Mahnung und Vollstreckung
Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Gemeindekasse eine Mahnung.
Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit zu geben, die Forderung zu begleichen.
Durch die Mahnung entstehen Kosten, wie z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge und Verzugszinsen. Die Mahngebühren werden gemäß 10. SächsKVZ erhoben. Die Gemeinde Oberschöna staffelt die Mahngebühren in folgenden Stufen, abhängig von der Höhe der offenen Hauptforderung:
| Höhe Hauptforderung | Mahngebühren |
|---|---|
| 0,00 € - 50,00 € | 8,00 € |
| 50,01 € - 250,00 € | 12,00 € |
| 250,01 € - 500,00 € | 15,00 € |
| 500,01 € - 1.250,00 € | 20,00 € |
| 1.250,01 € - 2.000,00 € | 25,00 € |
| 2.000,01 € - 4.000,00 € | 30,00 € |
| ab 4.000,01 € | 40,00 € |
Säumniszuschläge werden gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis festgesetzt. Die Höhe beträgt 1 % der auf volle 50,00 € abgerundete rückständige Forderung. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB bei privatrechtlichen Forderungen erhoben.
Diese entstandenen Kosten sind mit der Hauptforderung zu begleichen.
Ein weiterführender Verzug führt zu zusätzlichen Kosten und weiteren Vollstreckungsmaßnahmen (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung ect.).
Die Kosten für Amtshandlungen zur Pfändung betragen gemäß 10.Sächs. KVZ 50,00 €.


