Oberschöna ... Die l(i)ebenswerte Gemeinde in Mittelsachsen.
Oberschöna ist eine seit dem 1. Januar 1997 zusammengeschlossene Gemeinde in Mittelsachsen in Sachsen, bestehend aus fünf Dörfern und einer Eisenbahnsiedlung.
Hervorgegangen ist der Gemeindeverbund aus einem kommunalen landwirtschaftlichen Rat, beziehungsweise ab 1973, aus dem Gemeindeverwaltungsverband „An der Striegis”, dem neben Bräunsdorf, Kleinschirma, Langhennersdorf, Oberschöna und Wegefarth auch Kleinwaltersdorf angehörte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten nachstehende Fahrgastinformation und den geänderten Fahrplan der Linie 742, gültig ab 16.08.2025.
Wir bitten Sie die betroffenen Schüler über die Fahrplanänderungen in der Schülerbeförderung zu informieren.
Ab Montag, 18.08.2025 werden nachfolgende Fahrplanänderungen auf der Linie 742 wirksam:
Fahrtnummer 9 - 07:17 Uhr ab Freiberg Busbahnhof - Haltestellen Wegefarth Forstweg, Gut Kempe und
Oberschöna Arztpraxis entfallen > Schüler nutzen bitte Fahrtnummer 11 07:25 ab Bräunsdorf,
Wendeschleife
Fahrtnummer 11 - 07:25 Uhr ab Bräunsdorf, Wendeschleife > bedient zusätzlich die Haltestelle Oberschöna
Arztpraxis (07:35 Uhr)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Verkehrsplanung Herrn Schinnerl (03727-96846) oder den Betriebsleiter Herrn Boskovic (03731-260430).
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Susann Pönitz
Sachbearbeiterin
Betriebshof Freiberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten nachstehende Fahrgastinformation, gültig ab 02.06.2025.
Wir bitten Sie die betroffenen Schüler über die Änderungen und Einschränkungen in der Schülerbeförderung zu informieren.
Kleinschirma - Vollsperrung Wegefarther Str.
Betroffene Linien: Linie 742
Ab Montag, 02.06.2025 bis voraussichtlich 19.12.2025 wird in der Ortslage Kleinschirma die Wegefarther Str. aufgrund von Bauarbeiten voll gesperrt.
Die Haltestellen Kleinschirma, Mitte und Wendeschleife entfallen.
Ersatzhaltestellen werden beidseitig auf der Bahnhofstraße eingerichtet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Betriebsleiter Herrn Boskovic (03731-260430).
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Susann Pönitz
Sachbearbeiterin
Betriebshof Freiberg
REGIOBUS Mittelsachsen GmbH
Altenburger Straße 52
09648 Mittweida
Guten Tag,
wir bitten Sie, nochmals an alle betreffenden Schüler/Eltern folgende Information auszugeben:
-die Kinder aus Wegefarth fahren bitte morgens mit der Linie 742, welche aus Bräunsdorf kommt (Fahrt 11), zur Schule.
Wegefahrth, Mühle 7.31 Uhr
Wegefarth, Forsthaus 7.32 Uhr
Wegefahrth, Gut Kempe 7.33 Uhr
Der Bus der Linie 742, von Freiberg, schafft es auf Grund der Baustelle in Kleinschirma nicht planmäßig nach Wegefarth, so dass es zu erheblichen Verspätungen kommt und die Kinder nicht pünktlich zum Unterricht da sind.
Unser Fahrer des zweiten Busses hat heute mit den wartenden Eltern gesprochen, dass die Kinder bitte mit dem oben angeführten Bus fahren. Dies hat vor den Ferien schon wunderbar funktioniert.
Wir informieren auch nochmals unsere Fahrer, dass der Bus aus Bräunsdorf alle Kinder aus Wegefarth mitnimmt und der Bus von Freiberg aus Zeitgründen nicht mehr nach Wegefarth fährt. Diese Regelung gilt bis zur Beendigung der Baumaßnahmen in Kleinschirma.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gerdes
REGIOBUS Mittelsachsen GmbH
Altenburger Straße 52
09648 Mittweida
Aktuelle Verkehrseinschränkungen Stand 23.06.2025
Anpassung der Mahngebühren ab 01.01.2025
10. Sächs. Kostenverzeichnis am 01.10.2021 in Kraft getreten, zuletzt geändert am 28.11.2023 - neue Gebühren für Mahnung und Vollstreckung
Sollten Sie es versäumt haben, eine gemeindliche Forderung zum Fälligkeitstermin zu begleichen, erhalten Sie von der Gemeindekasse eine Mahnung.
Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit zu geben, die Forderung zu begleichen.
Durch die Mahnung entstehen Kosten, wie z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge und Verzugszinsen. Die Mahngebühren werden gemäß 10. SächsKVZ erhoben. Die Gemeinde Oberschöna staffelt die Mahngebühren in folgenden Stufen, abhängig von der Höhe der offenen Hauptforderung:
Höhe Hauptforderung Mahngebühren
0,00 € – 50,00 € 8,00 €
50,01 € - 250,00 € 12,00 €
250,01 € - 500,00 € 15,00 €
500,01 € - 1.250,00 € 20,00 €
1.250,01 € - 2.000,00 € 25,00 €
ab 2.000,01 € 30,00 €
ab 4.000,01 € 40,00 €
Säumniszuschläge werden gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis festgesetzt. Die Höhe beträgt 1 % der auf volle 50,00 € abgerundete rückständige Forderung. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB bei privatrechtlichen Forderungen erhoben.
Diese entstandenen Kosten sind mit der Hauptforderung zu begleichen.
Ein weiterführender Verzug führt zu zusätzlichen Kosten und weiteren Vollstreckungsmaßnahmen (Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung, Kontopfändung ect.).
Hinweis an lokale Vereine und Firmen
Im Zuge der Erstellung unserer Website bitten wir alle Vereine und Firmen der Gemeinde dabei zu helfen diese Seite mit Inhalt und Informationen zu füllen. Momentan ist dies in der Art möglich, dass Sie gesammelte Inhalte und Bilder der Gemeindeverwaltung übergeben. Diese werden dann aufbereitet und entsprechend weitergeleitet.
Desweiteren ist vorgesehen für interessierte Vereine ein eigenes Redaktionskonto anzulegen. Damit ist es möglich alle betreffenden Inhalte eigenständig zu aktualisieren und zu verwalten.
Für weitere informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.